Digitale Barrierefreiheit stärken

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Barrierefreiheits­stärkungs­gesetzes (BFSG).

Digitale Teilhabe - einfach möglich machen

Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG): Anbieter digitaler Produkte und Services sind dann verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Ziel dahinter ist, allen Menschen – unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Anwendungen zu ermöglichen.

Digitale Inklusion ist der richtige Weg – wir unterstützen Sie dabei, ihn erfolgreich zu gehen.

Teamwork für mehr digitale Barrierefreiheit.
Markus Ducke
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Für uns ist es keine Checkliste, sondern eine Haltung: mit geschultem Blick Hürden erkennen und digitale Angebote für alle zugänglich machen. Wer frühzeitig strategisch denkt und unsere Expertise einbezieht, schafft inklusive Produkte und stellt sein Unternehmen zukunftssicher auf.

Markus Ducke, Chief Consultant bei USU Digital Consulting

Ihre Vorteile inklusiver Websites und Plattformen

Zielgruppe

Zugänglich für alle Zielgruppen

Das digitale Angebot sollte so gestaltet sein, dass es alle Menschen erreicht. Gleich, ob mit Behinderungen, im höheren Alter, mit temporären Einschränkungen oder ohne Technikaffinität. Wer auf einfache Bedienung, klare Strukturen und inklusives Design setzt, schafft barrierefreie Erlebnisse.

Seien Sie Vorreiter

Seien Sie Vorreiter

Setzen Sie auf eine Vorreiterrolle - mit einer konsequenten Haltung und einem digitalen Angebot, das niemanden ausschließt. Wer frühzeitig auf digitale Inklusion setzt, schafft Vertrauen, zeigt Verantwortung und verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Rechtliche Anforderungen erfüllen

Rechtliche Anforderungen im Blick

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommen klare Vorgaben auf Unternehmen zu. Bereits heute gelten die Anforderungen der BITV 2.0 in der deutschen Verwaltung, bald ergänzt durch die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA). Wer jetzt handelt und auf WCAG 2.2 (AA) setzt, ist technisch und rechtlich bestens vorbereitet.

Wir beraten Sie gerne.

Ganz gleich, ob Sie eine erste Analyse durchführen möchten oder sich bereits mitten in der Umsetzung befinden. Sprechen Sie uns an.